Kulturelles Erbe:
Geistiges und materielles Eigentum des Kulturerbes, insbesondere Literatur, Wissenschaft, Volkskunst und Volkshandwerk, Ethnographie, Kino, angewandte Kunst, bildende Kunst, Tanz und Musik; und die Werte des geschützten Eigentums, insbesondere Denkmäler und archäologische Stätten von herausragendem Wert innerhalb des nationalen Reichtums, nationale und historische Stätten, Welterbestätten.
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