Komitee für die Sammlung der Landkreiswerte

Das Gesetz von Hungarikum ermöglicht den Bezirksgemeinden die Errichtung eines Komitees für die Sammlung von Landeskreiswerten, das die Konsolidierung der Daten der in einem Komitat identifizierten kommunalen und regionalen Wertsammlungen organisiert und die Identifizierung der im Komitat verfügbaren, aber noch nicht identifizierten nationalen Werte sicherstellt und die Sammlung der Landkreiswerte einrichtet und sie an das Komitee für Hungarikums weiterleitet.

Zum Zweck der Identifizierung der Werte des Komitats, der Einrichtung und Aufrechterhaltung des Landeskreiswertesund der Weiterleitung der Daten an die Sammlung ungarischer Werte können die Komitatsgemeinden ein Institut, eine Organisation oder eine Organisationseinheit ernennen, die vom Staat, dem Komitat, der Gemeinde, der Kirche oder dem sozialen Organ geleitet wird, das im Komitatsgebiet tätig ist, und zuvor an der Identifizierung und Verwaltung der nationalen Werte beteiligt war.

Alle 19 Bezirksgemeinden haben ein Komitee für die Sammlung der Landeskreiswerte.

Wenn jemand einen lokalen Wert als nationalen Wert empfehlen möchte und die Gemeinde keine Sammlung lokaler Werte betreibt, besteht die Möglichkeit, die Empfehlung an die lokale Gemeinde der jeweiligen Siedlung weiterzuleiten, die sie an das entsprechende Komitee der Sammlung der Landeskreiswerte weiterleitet, oder man kann sich auch direkt an das Komitee der Landeskreiswerte wenden.


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